Gefahrgut

Informationen, Schulungen, Termine & Formulare

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Gefahrgut im Luftverkehr

(IATA-DGR)

Bei den IATA-DGR handelt es sich um die Gefahrgutvorschriften für den Luftverkehr (International Air Transport Association – Dangerous Goods Regulations)

Die IATA-DGR schreiben unter anderem vor, dass jeder, der an der Vorbereitung einer Gefahrgutsendung beteiligt ist, vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine seinen Aufgaben entsprechende Schulung absolviert haben muss. Dabei sind die Schulungen nach Tätigkeitsbereichen unterteilt.

Nach erfolgreicher Teilnahme an einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannten Grundschulung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat als Nachweis über die erlangte Qualifikation, dieses Zertifikat ist 24 Monate gültig.

Bis zu drei Monate vor Ablauf des Zertifikats ist es Pflicht, eine vom LBA anerkannte Wiederholungsschulung (Refresher) zu besuchen, damit das jeweilige Zertifikat die Gültigkeit beibehält und um 24 Monate verlängert wird. Zugleich werden so die Kenntnisse auf dem aktuellen Stand gehalten. Zur Verlängerung des Zertifikats kann statt der Wiederholungsschulung alternativ noch einmal die Grundschulung besucht werden.

Wird vor Ablauf des Zertifikats keine Wiederholungsschulung besucht, verliert das Zertifikat mit Ablauf seine Gültigkeit. Um daraufhin ein neues gültiges Zertifikat zu erhalten, muss die Grundschulung erneut absolviert werden.

Die Teilnehmer werden für ihren jeweiligen Aufgabenbereich geschult. Dabei wird im Bereich des Personals, das für die Vorbereitung von Gefahrgutsendungen verantwortlich ist, in zwei Gruppen unterschieden:

Versender Modul A (früher PK1) sind Versender und Personen, die die Versenderpflichten wahrnehmen, einschließlich das Personal von Luftfahrtunternehmen, welche als Versender handeln, und Personal von Luftfahrtunternehmen, die gefährliche Güter als Dienstfracht/Dienstpost bereitstellen.

Verpacker Modul B (früher PK2) sind: Personen, die gefährliche Güter für den Lufttransport verpacken.

Gerne sind wir dabei behilflich, die für Sie richtige Schulung ausfindig zu machen. Setzen Sie sich dafür einfach mit uns in Verbindung.

Gefahrgut im Luftverkehr (IATA-DGR)
Wir bieten vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannte Schulungen für folgende Bereiche: Modul A – Versender (Grundschulung und Wiederholungsschulung) Modul B – Verpacker (Grundschulung und Wiederholungsschulung) Dabei sind die offenen Schulungen zunächst für alle Klassen (ausgenommen Klasse 7 – radioaktive Stoffe; bei Bedarf können wir aber auch gerne eine Schulung inklusive Klasse 7 anbieten). Schulung für biologische Stoffe und Trockeneis: Ferner können wir eine LBA-anerkannte Schulung speziell für die UN 3373 (biologischer Stoff, Kategorie B) und die UN 1845 (Trockeneis) anbieten. Diese dauert einen Tag und schließt mit einem LBA-anerkannten Zertifikat ab.

Bei den IATA-DGR handelt es sich um die Gefahrgutvorschriften für den Luftverkehr (International Air Transport Association – Dangerous Goods Regulations).

SCHULUNGS­TERMINE

Grundlehrgang Versender Modul A
Grundlehrgang Verpacker Modul B
ohne Klasse 7 (radioaktive Stoffe)

Versender: 17.02. – 19.02.2025

Verpacker: 17.02. – 18.02.2025

Versender: 05.05. – 07.05.2025

Verpacker: 05.05. – 06.05.2025

Versender: 01.07. – 03.07.2025

Verpacker: 01.07. – 02.07.2025

Versender: 29.09. – 01.10.2025

Verpacker: 29.09. – 30.09.2025

Versender: 24.11. – 26.11.2025

Verpacker: 24.11. – 25.11.2025

Wiederholungslehrgang Versender Modul A
Wiederholungslehrgang Verpacker Modul B
ohne Klasse 7 (radioaktive Stoffe)

27.01. – 28.01.2025

17.02. – 18.02.2025

10.03. – 11.03.2025

05.05. – 06.05.2025

23.06. – 24.06.2025

01.07. – 02.07.2025

29.09. – 30.09.2025

27.10. – 28.10.2025

24.11. – 25.11.2025

Anmeldung Schulung nach IATA-DGR (Luftverkehr)

Es handelt sich um ausfüllbare PDF-Dokumente, die Sie uns ganz unkompliziert per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen können. Berücksichtigt werden nur schriftliche Anmeldungen inkl. Unterschrift! Eine reine Onlinebuchung bzw. -anmeldung ist aus diesem Grund nicht möglich. Preise und AGB sind in den Formularen enthalten.

Lehrgänge zum Gefahrgutbeauftragten

(IHK-anerkannt)

Bevor eine Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten erfolgen kann, müssen ein IHK-anerkannter Grundlehrgang sowie eine darauf folgende schriftliche Prüfung vor der IHK absolviert werden.

Nach absolviertem Grundlehrgang und erfolgreicher Prüfung erteilt die IHK einen entsprechenden Schulungsnachweis mit einer Gültigkeit von fünf Jahren.

Die Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten kann für folgende Verkehrsträger absolviert werden:

  • Straßenverkehr
  • Eisenbahnverkehr
  • Binnenschiffsverkehr
  • Seeschiffsverkehr

Die Schulung für den ersten Verkehrsträger (üblicherweise Straßenverkehr) umfasst 30 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten). Die Ergänzungsschulung umfasst je Verkehrsträger 10 UE. Ohne gültigen Schulungsnachweis der IHK darf die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter nicht ausgeführt werden – diese Regelung gilt auch für Unternehmer, die die Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten selbst ausüben wollen.

Info: Sie haben auch die Möglichkeit, einen externen Beauftragten zu bestellen. Gerne stellen wir Ihnen einen solchen externen Gefahrgutbeauftragten.

Lehrgänge zum Gefahrgutbeauftragten

Bei den IATA-DGR handelt es sich um die Gefahrgutvorschriften für den Luftverkehr (International Air Transport Association – Dangerous Goods Regulations).

SCHULUNGS­TERMINE

Grundlehrgang zum Gefahrgutbeauftragten im Straßenverkehr – Binnenschiffsverkehr, Seeschiffsverkehr und Eisenbahnverkehr

Straßenverkehr 07.04. – 09.04.2025

Seeschiffsverkehr 10.04.2025

Eisenbahnverkehr 11.04.2025

Binnenschiffsverkehr – auf Anfrage

Straßenverkehr 13.10. – 15.10.2025

Seeschiffsverkehr 16.10.2025

Eisenbahnverkehr 17.10.2025

Binnenschiffsverkehr – auf Anfrage

Anmeldung Schulung „Gefahrgutbeauftragte“

Es handelt sich um ausfüllbare PDF-Dokumente, die Sie uns ganz unkompliziert per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen können. Berücksichtigt werden, nur schriftliche Anmeldungen inkl. Unterschrift! Eine reine Onlinebuchung bzw. -anmeldung ist aus diesem Grund nicht möglich. Preise und AGB sind in den Formularen enthalten.

Auffrischung und Prüfungsvorbereitung

für Gefahrgutbeauftragte

Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte gilt jeweils fünf Jahre ab der bestandenen Prüfung.

Für die Verlängerung um weitere fünf Jahre muss eine schriftliche Prüfung bei der IHK abgelegt werden. Wir bieten Ihnen die gezielte Vorbereitung auf die Verlängerungsprüfung, mit der sich Ihnen folgende Vorteile eröffnen:

  • Überblick über die aktuellen Änderungen im Gefahrgutrecht
  • Auffrischung im Bereich Aufbau und Handhabung des Regelwerkes
  • Aktueller Einblick in den Prüfungsablauf
  • Überblick bzgl. der Punktevergabe in der Prüfung

Besonders wenn man nur wenig mit dem Gefahrgutrecht arbeitet oder bei der täglichen Arbeit nur bestimmte Bereiche berücksichtigen muss, empfiehlt es sich, einen Vorbereitungskurs zu besuchen – so können bereits erworbene Kenntnisse aufgefrischt bzw. auf den aktuellsten Stand gebracht werden.

Die Fortbildung erstreckt sich bei uns über zwei Tage.

Tag 1: Auffrischung und Neuerungen Straße (ADR) mit Prüfungsvorbereitung
Tag 2: Auffrischung und Neuerungen Eisenbahn (RID) und Seeverkehr (IMDG-Code) mit Prüfungsvorbereitung

Je nach Bedarf können beide oder auch nur einer der Tage besucht werden.

Info: Sie haben auch die Möglichkeit, einen externen Beauftragten zu bestellen. Gerne stellen wir Ihnen einen solchen externen Gefahrgutbeauftragten.

Auffrischung und Prüfungsvorbereitung für Gefahrgutbeauftragte

SCHULUNGS­TERMINE

Auffrischung und Prüfungsvorbereitung für Gefahrgutbeauftragte

Straßenverkehr 10.02.2025

See & Eisenbahn 11.02.2025

Straßenverkehr 22.09.2025

See & Eisenbahn 23.09.2025

Anmeldung Schulung nach IATA-DGR (Luftverkehr)

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Gefahrgutfahrer

Basiskurs für Gefahrgutfahrer (Stück- und Schüttgut)

Fahrer, die gefährliche Güter in Versandstücken oder als lose Schüttung transportieren wollen, benötigen dafür eine ADR-Schulungsbescheinigung mit Basiskurs für Gefahrgutfahrer, wenn dabei die Kleinmengenregelung nach 1.1.3.6 ADR (1.000 Gefahrpunkte-Regel) überschritten wird.

Für die Beförderung von explosiven Stoffen, radioaktiven Stoffen und Tanktransporten wird ggf. jeweils ein zusätzlicher Aufbaukurs nötig.

In den Basiskursen werden die Fahrer mit den von den Stoffen ausgehenden Gefahren, den rechtlichen Vorschriften und dem richtigen Verhalten nach einem Unfall bei der Gefahrgutbeförderung vertraut gemacht.

Die Schulung dauert 2,5 Tage, wobei direkt im Anschluss an die Schulung die schriftliche IHK-Prüfung stattfindet. Nach bestandener Prüfung erhält der Fahrer durch die IHK die ADR-Schulungsbescheinigung.

Basiskurs für Gefahrgutfahrer für Stück- und Schüttgut

SCHULUNGS­TERMINE

Basiskurs für Gefahrgutfahrer (Stück- und Schüttgut)

14.03.2025, 18:00 – 20:45 Uhr
15.03.2025, 08:30 – 15:30 Uhr
22.03.2025, 08:30 – 15:30 Uhr

11.07.2025, 18:00 – 20:45 Uhr
12.07.2025, 08:30 – 15:30 Uhr
19.07.2025, 08:30 – 15:30 Uhr

17.10.2025, 18:00 – 20:45 Uhr
18.10.2025, 08:30 – 15:30 Uhr
25.10.2025, 08:30 – 15:30 Uhr

Anmeldung Basiskurs für Gefahrgutfahrer

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Aufbaukurs Tank

(für Gefahrgutfahrer)

Fahrer, die gefährliche Güter in Tankfahrzeugen, Tanks oder MEMU transportieren, benötigen eine ADR-Schulungsbescheinigung über den Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer.

In diesem Kurs werden die Fahrer mit den speziellen Regelungen zum Tanktransport sowie mit den Grundlagen der Tankfahrzeugtechnik vertraut gemacht.

Der Aufbaukurs Tank ist erforderlich bei:

  • Transport von Gefahrgut in Tankfahrzeugen mit festverbundenem Tank über 1.000 Liter Fassungsraum
  • Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1.000 Litern 
  • Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks und Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) mit einem
  • Einzelfassungsraum von jeweils mehr als 3.000 Litern
  • Batteriefahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1.000 Litern

Die Schulung dauert 1,5 Tage, wobei direkt im Anschluss an die Schulung die schriftliche IHK-Prüfung stattfindet. Voraussetzung für den Besuch des Aufbaukurses ist die erfolgreiche Teilnahme am Basiskurs für Gefahrgutfahrer bzw. der Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung.

SCHULUNGS­TERMINE

Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer

auf Anfrage

Anmeldung Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer

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Aufbaukurs Klasse 1

(explosive Stoffe)

Fahrer, die explosive Stoffe (Klasse 1) befördern, benötigen eine ADR-Schulungsbescheinigung über einen Aufbaukurs Klasse 1 für Gefahrgutfahrer, wenn die beförderten Mengen über der Kleinmengenregelung nach 1.1.3.6 ADR liegen.

In diesem Kurs werden die Fahrer mit den speziellen Regelungen zum Transport von explosiven Stoffen vertraut gemacht. Die Schulung dauert einen Tag, wobei direkt im Anschluss an die Schulung die schriftliche Prüfung durch die IHK stattfindet.

Voraussetzung für den Besuch des Aufbaukurses ist die erfolgreiche Teilnahme am Basiskurs für Gefahrgutfahrer bzw. der Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung.

Aufbaukurs Klasse 1 (explosive Stoffe)

SCHULUNGS­TERMINE

Aufbaukurs Klasse 1 (explosive Stoffe)

02.04.2025, 08.30 – 15.30 Uhr

22.07.2025, 08.30 – 15.30 Uhr

30.10.2025, 08.30 – 15.30 Uhr

Anmeldung Aufbaukurs Klasse 1

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Aufbaukurs Klasse 7

(radioaktive Stoffe)

Fahrer, die radioaktive Stoffe (Klasse 7) befördern, benötigen eine ADR-Schulungsbescheinigung über einen Aufbaukurs Klasse 7 für Gefahrgutfahrer.

In diesem Kurs werden die Fahrer mit den speziellen Regelungen zum Transport von radioaktiven Stoffen vertraut gemacht. Die Schulung dauert einen Tag, wobei direkt im Anschluss an die Schulung die schriftliche Prüfung durch die IHK stattfindet. Voraussetzung für den Besuch des Aufbaukurses ist die erfolgreiche Teilnahme am Basiskurs für Gefahrgutfahrer bzw. der Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung.

Aufbaukurs Klasse 7 (radioaktive Stoffe)

SCHULUNGS­TERMINE

Aufbaukurs Klasse 7 (radioaktive Stoffe)

01.04.2025, 08.30 – 15.30 Uhr

29.10.2025, 08.30 – 15.30 Uhr

Anmeldung Aufbaukurs Klasse 7

Es handelt sich um ausfüllbare PDF-Dokumente, die Sie uns ganz unkompliziert per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen können. Berücksichtigt werden, nur schriftliche Anmeldungen inkl. Unterschrift! Eine reine Onlinebuchung bzw. -anmeldung ist aus diesem Grund nicht möglich. Preise und AGB sind in den Formularen enthalten.

Auffrischung für Gefahrgutfahrer

(Verlängerung)

Fahrer, die eine ADR-Schulungsbescheinigung besitzen, müssen alle fünf Jahre an einer anerkannten Auffrischungsschulung (Fortbildung) teilnehmen und eine schriftliche Prüfung vor der IHK ablegen, damit die ADR-Schulungsbescheinigung durch die IHK um weitere fünf Jahre verlängert werden kann.

In diesem Kurs werden die Fahrer mit den gesetzlichen Neuerungen im Gefahrgutrecht, dem Umgang mit Gefahrgut und dem richtigen Verhalten nach einem Unfall vertraut gemacht.

Die Schulung dauert 1,5 Tage, wobei direkt im Anschluss an die Schulung die schriftliche Prüfung durch die IHK stattfindet.

Voraussetzung für den Besuch der Auffrischungsschulung (Fortbildung) ist die Vorlage einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung (egal welcher Klasse).

Die Auffrischung (Fortbildung) kann bis zu einem Jahr vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung gemacht werden, ohne zeitliche Nachteile nach sich zu ziehen.

Aktuell: Der ADR-Schein gilt nun auch als ein Modul im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifizierung (Ziffer 95).

Auffrischung für Gefahrgutfahrer

SCHULUNGS­TERMINE

Auffrischung (Verlängerung) für Gefahrgutfahrer

14.02.2025, 17:45 – 21:00 Uhr
15.02.2025, 08:30 – 15:30 Uhr

28.03.2025, 17:45 – 21:00 Uhr
29.03.2025, 08:30 – 15:30 Uhr

23.05.2025, 17:45 – 21:00 Uhr
24.05.2025, 08:30 – 15:30 Uhr

04.07.2025, 17:45 – 21:00 Uhr
05.07.2025, 08:30 – 15:30 Uhr

19.09.2025, 17:45 – 21:00 Uhr
20.09.2025, 08:30 – 15:30 Uhr

21.11.2025, 17:45 – 21:00 Uhr
22.11.2025, 08:30 – 15:30 Uhr

Anmeldung Auffrischung für Gefahrgutfahrer

Es handelt sich um ausfüllbare PDF-Dokumente, die Sie uns ganz unkompliziert per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen können. Berücksichtigt werden, nur schriftliche Anmeldungen inkl. Unterschrift! Eine reine Onlinebuchung bzw. -anmeldung ist aus diesem Grund nicht möglich. Preise und AGB sind in den Formularen enthalten.

Unterweisungen für beauftragte Personen

für Gefahrgut nach Kapitel 1.3

Alle Mitarbeiter die mit Gefahrgut umgehen, müssen nach Kapitel 1.3 der entsprechenden Regelwerke ADR/RID/ADN oder auch dem IMDG-Code entsprechend der Tätigkeit unterwiesen worden sein.

Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Dies gilt insbesondere für die jeweils verantwortlichen Führungskräfte der jeweiligen Unternehmensbereiche; beauftragte Personen im Sinne des § 9 OwiG.

Die Unterweisung nach Kapitel 1.3 muss folgende Bestandteile beinhalten:

  • Allgemeines Sicherheitsbewusstsein (Überblick über die allgemeinen Bestimmungen beim Gefahrguttransport)
  • Aufgabenbezogene Unterweisung
  • Sicherheitsunterweisung (Handhabung, Gefahren, Verhalten in Notfällen)
  • Sicherungsvorschriften nach Kapitel 1.10 ADR/RID/ADN und Kapitel 1.4 des IMDG-Code

Die Unterweisung muss dokumentiert und nachweisbar sein. Wir bieten zugeschnittene Unterweisungen für Ihr Personal, wobei wir die in Kapitel 1.3 aufgeführten Inhalte behandeln. Im Anschluss erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Schulungsinhalte.

Unterweisungen für beauftragte Personen zum Thema Gefahrgut

SCHULUNGS­TERMINE

Da die Unterweisung auf den jeweiligen Aufgabenbereich der Mitarbeiter abgestimmt wird, erstellen wir Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot. Die Schulung kann bei uns vor Ort, aber auch direkt in Ihrem Betrieb durchgeführt werden.

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