Gefahrgut
Informationen, Schulungen, Termine & Formulare
Gefahrgut im Luftverkehr
Lehrgänge zum Gefahrgutbeauftragten
Auffrischung und Prüfungsvorbereitung
Gefahrgutfahrer
Aufbaukurs Tank
für Gefahrgutfahrer
Aufbaukurs Klasse 1
Aufbaukurs Klasse 7
Auffrischung (Verlängerung)
Unterweisung beauftragter Personen
für Gefahrgut nach Kapitel 1.3
Gefahrgut im Luftverkehr
(IATA-DGR)
Bei den IATA-DGR handelt es sich um die Gefahrgutvorschriften für den Luftverkehr (International Air Transport Association – Dangerous Goods Regulations)
Die IATA-DGR schreiben unter anderem vor, dass jeder, der an der Vorbereitung einer Gefahrgutsendung beteiligt ist, vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine seinen Aufgaben entsprechende Schulung absolviert haben muss. Dabei sind die Schulungen nach Tätigkeitsbereichen unterteilt.
Nach erfolgreicher Teilnahme an einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannten Grundschulung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat als Nachweis über die erlangte Qualifikation, dieses Zertifikat ist 24 Monate gültig.
Bis zu drei Monate vor Ablauf des Zertifikats ist es Pflicht, eine vom LBA anerkannte Wiederholungsschulung (Refresher) zu besuchen, damit das jeweilige Zertifikat die Gültigkeit beibehält und um 24 Monate verlängert wird. Zugleich werden so die Kenntnisse auf dem aktuellen Stand gehalten. Zur Verlängerung des Zertifikats kann statt der Wiederholungsschulung alternativ noch einmal die Grundschulung besucht werden.
Wird vor Ablauf des Zertifikats keine Wiederholungsschulung besucht, verliert das Zertifikat mit Ablauf seine Gültigkeit. Um daraufhin ein neues gültiges Zertifikat zu erhalten, muss die Grundschulung erneut absolviert werden.
Die Teilnehmer werden für ihren jeweiligen Aufgabenbereich geschult. Dabei wird im Bereich des Personals, das für die Vorbereitung von Gefahrgutsendungen verantwortlich ist, in zwei Gruppen unterschieden:
Versender Modul A (früher PK1) sind Versender und Personen, die die Versenderpflichten wahrnehmen, einschließlich das Personal von Luftfahrtunternehmen, welche als Versender handeln, und Personal von Luftfahrtunternehmen, die gefährliche Güter als Dienstfracht/Dienstpost bereitstellen.
Verpacker Modul B (früher PK2) sind: Personen, die gefährliche Güter für den Lufttransport verpacken.
Gerne sind wir dabei behilflich, die für Sie richtige Schulung ausfindig zu machen. Setzen Sie sich dafür einfach mit uns in Verbindung.
Bei den IATA-DGR handelt es sich um die Gefahrgutvorschriften für den Luftverkehr (International Air Transport Association – Dangerous Goods Regulations).
SCHULUNGSTERMINE
Grundlehrgang Versender Modul A
Grundlehrgang Verpacker Modul B
ohne Klasse 7 (radioaktive Stoffe)
Versender: 17.02. – 19.02.2025
Verpacker: 17.02. – 18.02.2025
Versender: 05.05. – 07.05.2025
Verpacker: 05.05. – 06.05.2025
Versender: 01.07. – 03.07.2025
Verpacker: 01.07. – 02.07.2025
Versender: 29.09. – 01.10.2025
Verpacker: 29.09. – 30.09.2025
Versender: 24.11. – 26.11.2025
Verpacker: 24.11. – 25.11.2025
Wiederholungslehrgang Versender Modul A
Wiederholungslehrgang Verpacker Modul B
ohne Klasse 7 (radioaktive Stoffe)
27.01. – 28.01.2025
17.02. – 18.02.2025
10.03. – 11.03.2025
05.05. – 06.05.2025
23.06. – 24.06.2025
01.07. – 02.07.2025
29.09. – 30.09.2025
27.10. – 28.10.2025
24.11. – 25.11.2025
Anmeldung Schulung nach IATA-DGR (Luftverkehr)
Es handelt sich um ausfüllbare PDF-Dokumente, die Sie uns ganz unkompliziert per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen können. Berücksichtigt werden nur schriftliche Anmeldungen inkl. Unterschrift! Eine reine Onlinebuchung bzw. -anmeldung ist aus diesem Grund nicht möglich. Preise und AGB sind in den Formularen enthalten.
Lehrgänge zum Gefahrgutbeauftragten
Bevor eine Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten erfolgen kann, müssen ein IHK-anerkannter Grundlehrgang sowie eine darauf folgende schriftliche Prüfung vor der IHK absolviert werden.
Nach absolviertem Grundlehrgang und erfolgreicher Prüfung erteilt die IHK einen entsprechenden Schulungsnachweis mit einer Gültigkeit von fünf Jahren.
Die Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten kann für folgende Verkehrsträger absolviert werden:
- Straßenverkehr
- Eisenbahnverkehr
- Binnenschiffsverkehr
- Seeschiffsverkehr
Die Schulung für den ersten Verkehrsträger (üblicherweise Straßenverkehr) umfasst 30 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten). Die Ergänzungsschulung umfasst je Verkehrsträger 10 UE. Ohne gültigen Schulungsnachweis der IHK darf die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter nicht ausgeführt werden – diese Regelung gilt auch für Unternehmer, die die Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten selbst ausüben wollen.
Info: Sie haben auch die Möglichkeit, einen externen Beauftragten zu bestellen. Gerne stellen wir Ihnen einen solchen externen Gefahrgutbeauftragten.
Bei den IATA-DGR handelt es sich um die Gefahrgutvorschriften für den Luftverkehr (International Air Transport Association – Dangerous Goods Regulations).
SCHULUNGSTERMINE
Grundlehrgang zum Gefahrgutbeauftragten im Straßenverkehr – Binnenschiffsverkehr, Seeschiffsverkehr und Eisenbahnverkehr
Straßenverkehr 07.04. – 09.04.2025
Seeschiffsverkehr 10.04.2025
Eisenbahnverkehr 11.04.2025
Binnenschiffsverkehr – auf Anfrage
Straßenverkehr 13.10. – 15.10.2025
Seeschiffsverkehr 16.10.2025
Eisenbahnverkehr 17.10.2025
Binnenschiffsverkehr – auf Anfrage
Anmeldung Schulung „Gefahrgutbeauftragte“
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Auffrischung und Prüfungsvorbereitung
für Gefahrgutbeauftragte
Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte gilt jeweils fünf Jahre ab der bestandenen Prüfung.
Für die Verlängerung um weitere fünf Jahre muss eine schriftliche Prüfung bei der IHK abgelegt werden. Wir bieten Ihnen die gezielte Vorbereitung auf die Verlängerungsprüfung, mit der sich Ihnen folgende Vorteile eröffnen:
- Überblick über die aktuellen Änderungen im Gefahrgutrecht
- Auffrischung im Bereich Aufbau und Handhabung des Regelwerkes
- Aktueller Einblick in den Prüfungsablauf
- Überblick bzgl. der Punktevergabe in der Prüfung
Besonders wenn man nur wenig mit dem Gefahrgutrecht arbeitet oder bei der täglichen Arbeit nur bestimmte Bereiche berücksichtigen muss, empfiehlt es sich, einen Vorbereitungskurs zu besuchen – so können bereits erworbene Kenntnisse aufgefrischt bzw. auf den aktuellsten Stand gebracht werden.
Die Fortbildung erstreckt sich bei uns über zwei Tage.
Tag 1: Auffrischung und Neuerungen Straße (ADR) mit Prüfungsvorbereitung
Tag 2: Auffrischung und Neuerungen Eisenbahn (RID) und Seeverkehr (IMDG-Code) mit Prüfungsvorbereitung
Je nach Bedarf können beide oder auch nur einer der Tage besucht werden.
Info: Sie haben auch die Möglichkeit, einen externen Beauftragten zu bestellen. Gerne stellen wir Ihnen einen solchen externen Gefahrgutbeauftragten.
SCHULUNGSTERMINE
Auffrischung und Prüfungsvorbereitung für Gefahrgutbeauftragte
Straßenverkehr 10.02.2025
See & Eisenbahn 11.02.2025
Straßenverkehr 22.09.2025
See & Eisenbahn 23.09.2025
Anmeldung Schulung nach IATA-DGR (Luftverkehr)
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Gefahrgutfahrer
Basiskurs für Gefahrgutfahrer (Stück- und Schüttgut)
Fahrer, die gefährliche Güter in Versandstücken oder als lose Schüttung transportieren wollen, benötigen dafür eine ADR-Schulungsbescheinigung mit Basiskurs für Gefahrgutfahrer, wenn dabei die Kleinmengenregelung nach 1.1.3.6 ADR (1.000 Gefahrpunkte-Regel) überschritten wird.
Für die Beförderung von explosiven Stoffen, radioaktiven Stoffen und Tanktransporten wird ggf. jeweils ein zusätzlicher Aufbaukurs nötig.
In den Basiskursen werden die Fahrer mit den von den Stoffen ausgehenden Gefahren, den rechtlichen Vorschriften und dem richtigen Verhalten nach einem Unfall bei der Gefahrgutbeförderung vertraut gemacht.
Die Schulung dauert 2,5 Tage, wobei direkt im Anschluss an die Schulung die schriftliche IHK-Prüfung stattfindet. Nach bestandener Prüfung erhält der Fahrer durch die IHK die ADR-Schulungsbescheinigung.
SCHULUNGSTERMINE
Basiskurs für Gefahrgutfahrer (Stück- und Schüttgut)
14.03.2025, 18:00 – 20:45 Uhr
15.03.2025, 08:30 – 15:30 Uhr
22.03.2025, 08:30 – 15:30 Uhr
11.07.2025, 18:00 – 20:45 Uhr
12.07.2025, 08:30 – 15:30 Uhr
19.07.2025, 08:30 – 15:30 Uhr
17.10.2025, 18:00 – 20:45 Uhr
18.10.2025, 08:30 – 15:30 Uhr
25.10.2025, 08:30 – 15:30 Uhr
Anmeldung Basiskurs für Gefahrgutfahrer
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Aufbaukurs Tank
(für Gefahrgutfahrer)
Fahrer, die gefährliche Güter in Tankfahrzeugen, Tanks oder MEMU transportieren, benötigen eine ADR-Schulungsbescheinigung über den Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer.
In diesem Kurs werden die Fahrer mit den speziellen Regelungen zum Tanktransport sowie mit den Grundlagen der Tankfahrzeugtechnik vertraut gemacht.
Der Aufbaukurs Tank ist erforderlich bei:
- Transport von Gefahrgut in Tankfahrzeugen mit festverbundenem Tank über 1.000 Liter Fassungsraum
- Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1.000 Litern
- Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks und Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) mit einem
- Einzelfassungsraum von jeweils mehr als 3.000 Litern
- Batteriefahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1.000 Litern
Die Schulung dauert 1,5 Tage, wobei direkt im Anschluss an die Schulung die schriftliche IHK-Prüfung stattfindet. Voraussetzung für den Besuch des Aufbaukurses ist die erfolgreiche Teilnahme am Basiskurs für Gefahrgutfahrer bzw. der Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung.
SCHULUNGSTERMINE
Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer
auf Anfrage
Anmeldung Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer
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Aufbaukurs Klasse 1
(explosive Stoffe)
Fahrer, die explosive Stoffe (Klasse 1) befördern, benötigen eine ADR-Schulungsbescheinigung über einen Aufbaukurs Klasse 1 für Gefahrgutfahrer, wenn die beförderten Mengen über der Kleinmengenregelung nach 1.1.3.6 ADR liegen.
In diesem Kurs werden die Fahrer mit den speziellen Regelungen zum Transport von explosiven Stoffen vertraut gemacht. Die Schulung dauert einen Tag, wobei direkt im Anschluss an die Schulung die schriftliche Prüfung durch die IHK stattfindet.
Voraussetzung für den Besuch des Aufbaukurses ist die erfolgreiche Teilnahme am Basiskurs für Gefahrgutfahrer bzw. der Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung.
SCHULUNGSTERMINE
Aufbaukurs Klasse 1 (explosive Stoffe)
02.04.2025, 08.30 – 15.30 Uhr
22.07.2025, 08.30 – 15.30 Uhr
30.10.2025, 08.30 – 15.30 Uhr
Anmeldung Aufbaukurs Klasse 1
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Aufbaukurs Klasse 7
(radioaktive Stoffe)
Fahrer, die radioaktive Stoffe (Klasse 7) befördern, benötigen eine ADR-Schulungsbescheinigung über einen Aufbaukurs Klasse 7 für Gefahrgutfahrer.
In diesem Kurs werden die Fahrer mit den speziellen Regelungen zum Transport von radioaktiven Stoffen vertraut gemacht. Die Schulung dauert einen Tag, wobei direkt im Anschluss an die Schulung die schriftliche Prüfung durch die IHK stattfindet. Voraussetzung für den Besuch des Aufbaukurses ist die erfolgreiche Teilnahme am Basiskurs für Gefahrgutfahrer bzw. der Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung.
SCHULUNGSTERMINE
Aufbaukurs Klasse 7 (radioaktive Stoffe)
01.04.2025, 08.30 – 15.30 Uhr
29.10.2025, 08.30 – 15.30 Uhr
Anmeldung Aufbaukurs Klasse 7
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Auffrischung für Gefahrgutfahrer
(Verlängerung)
Fahrer, die eine ADR-Schulungsbescheinigung besitzen, müssen alle fünf Jahre an einer anerkannten Auffrischungsschulung (Fortbildung) teilnehmen und eine schriftliche Prüfung vor der IHK ablegen, damit die ADR-Schulungsbescheinigung durch die IHK um weitere fünf Jahre verlängert werden kann.
In diesem Kurs werden die Fahrer mit den gesetzlichen Neuerungen im Gefahrgutrecht, dem Umgang mit Gefahrgut und dem richtigen Verhalten nach einem Unfall vertraut gemacht.
Die Schulung dauert 1,5 Tage, wobei direkt im Anschluss an die Schulung die schriftliche Prüfung durch die IHK stattfindet.
Voraussetzung für den Besuch der Auffrischungsschulung (Fortbildung) ist die Vorlage einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung (egal welcher Klasse).
Die Auffrischung (Fortbildung) kann bis zu einem Jahr vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung gemacht werden, ohne zeitliche Nachteile nach sich zu ziehen.
Aktuell: Der ADR-Schein gilt nun auch als ein Modul im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifizierung (Ziffer 95).
SCHULUNGSTERMINE
Auffrischung (Verlängerung) für Gefahrgutfahrer
14.02.2025, 17:45 – 21:00 Uhr
15.02.2025, 08:30 – 15:30 Uhr
28.03.2025, 17:45 – 21:00 Uhr
29.03.2025, 08:30 – 15:30 Uhr
23.05.2025, 17:45 – 21:00 Uhr
24.05.2025, 08:30 – 15:30 Uhr
04.07.2025, 17:45 – 21:00 Uhr
05.07.2025, 08:30 – 15:30 Uhr
19.09.2025, 17:45 – 21:00 Uhr
20.09.2025, 08:30 – 15:30 Uhr
21.11.2025, 17:45 – 21:00 Uhr
22.11.2025, 08:30 – 15:30 Uhr
Anmeldung Auffrischung für Gefahrgutfahrer
Es handelt sich um ausfüllbare PDF-Dokumente, die Sie uns ganz unkompliziert per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen können. Berücksichtigt werden, nur schriftliche Anmeldungen inkl. Unterschrift! Eine reine Onlinebuchung bzw. -anmeldung ist aus diesem Grund nicht möglich. Preise und AGB sind in den Formularen enthalten.
Unterweisungen für beauftragte Personen
für Gefahrgut nach Kapitel 1.3
Alle Mitarbeiter die mit Gefahrgut umgehen, müssen nach Kapitel 1.3 der entsprechenden Regelwerke ADR/RID/ADN oder auch dem IMDG-Code entsprechend der Tätigkeit unterwiesen worden sein.
Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Dies gilt insbesondere für die jeweils verantwortlichen Führungskräfte der jeweiligen Unternehmensbereiche; beauftragte Personen im Sinne des § 9 OwiG.
Die Unterweisung nach Kapitel 1.3 muss folgende Bestandteile beinhalten:
- Allgemeines Sicherheitsbewusstsein (Überblick über die allgemeinen Bestimmungen beim Gefahrguttransport)
- Aufgabenbezogene Unterweisung
- Sicherheitsunterweisung (Handhabung, Gefahren, Verhalten in Notfällen)
- Sicherungsvorschriften nach Kapitel 1.10 ADR/RID/ADN und Kapitel 1.4 des IMDG-Code
Die Unterweisung muss dokumentiert und nachweisbar sein. Wir bieten zugeschnittene Unterweisungen für Ihr Personal, wobei wir die in Kapitel 1.3 aufgeführten Inhalte behandeln. Im Anschluss erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Schulungsinhalte.
SCHULUNGSTERMINE
Da die Unterweisung auf den jeweiligen Aufgabenbereich der Mitarbeiter abgestimmt wird, erstellen wir Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot. Die Schulung kann bei uns vor Ort, aber auch direkt in Ihrem Betrieb durchgeführt werden.
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