Sonstige Kurse
Schulungen im Bereich Arbeitsschutz, Bandschutz und Logistik
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
nach DGUV Information 205-023
Lkw- und Busfahrer „95“
Ladungssicherung
VDI 2700 / DIN EN / CTU-Code
Gabelstaplerfahrer
Ausbildung
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Unternehmen müssen aufgrund von § 10 Arbeitsschutzgesetz und nach Arbeitsstättenverordnung ASR A2.2 Maßnahmen zur Brandbekämpfung treffen.
Ein Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Dabei hängt die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer von der Gefährdungsbeurteilung ab, es sind aber in der Regel 5% der Beschäftigten ausreichend, wobei auch Urlaub und Krankheitsausfälle oder Schichtarbeit zu berücksichtigen sind. Dadurch wird eine Ausbildungsquote von 10% empfohlen.
In der Ausbildung zum Brandschutzhelfer erwerben Sie die grundlegenden Fähigkeiten, um Brandereignisse zu vermeiden und bei Entstehungsbränden sowohl im Beruf als auch in der Freizeit effektiv zu handeln. Er ist dadurch auch für den Privatbereich geeignet.
Sie werden mit den in Betrieben vorhandenen Löscheinrichtungen vertraut gemacht. Ebenso sind Demonstrationen zum Brandverhalten und eine praktische Feuerlöschübung bei uns fester Bestandteil der Ausbildung.
Die Ausbildung soll nach den DGUV-Vorgaben alle 3-5 Jahre aufgefrischt werden. Der Kurs eignet sich sowohl für die Erstausbildung und auch für die notwendige Auffrischung.
Die Ausbildung kann auch mit den notwendigen Inhalten zum Evakuierungshelfer ergänzt und so eine Doppelqualifikation erlangt werden.

Wir bieten diese Schulung bei uns als offene Termine aber auch als Inhouse-Schulung an.
SCHULUNGSTERMINE
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
19.03.2027
02.07.2027
05.11.2027
Anmeldung Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Lkw- und Busfahrer „95“
Weiterbildung (BKF-Module)
Lkw- und Busfahrer müssen alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung (Module) absolvieren, um gewerbliche Fahrten durchführen zu dürfen. Dies gilt auch, wenn beide Fahrzeugarten (Lkw und Bus) gefahren werden dürfen.
Die Weiterbildung kann am Stück absolviert oder auf einzelne Tage aufgeteilt werden.
Aktuell stehen für die Weiterbildung folgende Themen (Module) bei uns zur Verfügung:
- Wirtschaftliches Fahren / Eco-Training (Modul 1)
- Sozialvorschriften / Lenk- und Ruhezeiten / digitaler Tacho (Modul 2)
- Verhalten in Notfällen / Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Modul 3)
- Aktuelles Verkehrsrecht / Schaltstelle Fahrer (Modul 4)
- Ladungssicherung (Modul 5)
ADR-Schein: Die ADR-Schulungsbescheinigung (Gefahrgut) kann im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation als ein Modul mit sieben Zeitstunden angerechnet werden. Es müssen dann nur noch 4 weitere Module absolviert werden, wobei generell beachtet werden muss, dass aus jedem Kenntnisbereich (1, 2 und 3) zumindest ein Unterkenntnisbereich besucht worden sein muss.
Ein Modul darf theoretisch auch doppelt besucht werden.

Die Schulung kann bei uns vor Ort, aber auch direkt in Ihrem Betrieb durchgeführt werden.
SCHULUNGSTERMINE
Weiterbildung (Module) für Lkw- und Busfahrer „95“
28.11.2026 Sozialvorschriften (Modul 2)
23.01.2027 – Wirtschaftliches Fahren (Modul 1)
27.02.2027 Aktuelles Verkehrsrecht (Modul 4)
17.04.2027 Verhalten in Notfällen (Modul 3)
30.10.2027 Ladungssicherung (Modul 5)
13.11.2027 Aktuelles Verkehrsrecht (Modul 4)
11.12.2027 Sozialvorschriften (Modul 2)
Anmeldung Weiterbildung Lkw- und Busfahrer „95“
Ladungssicherung
nach VDI 2700 / DIN EN / CTU-Code
Das Thema Ladungssicherung hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen.
- Fahrzeugführer
- Verladepersonal
- Verantwortliche in den Unternehmen
- Unternehmer / Geschäftsführer
- sonstige mit der Ladungssicherung beschäftigte Personen

SCHULUNGSTERMINE
Schulung Ladungssicherung nach VDI 2700 / DIN EN / CTU-Code
30.10.2027
Die Schulung kann bei uns vor Ort, aber auch direkt in Ihrem Betrieb durchgeführt werden.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.
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Gabelstaplerfahrer
Die Berufsgenossenschaften fordern in den Regelwerken, dass Fahrer von Flurförderzeugen (Gabelstapler) eine spezielle Ausbildung für diese Tätigkeit haben.
Durch die Ausbildung sollen die Fahrer die Gefahren beim Umgang mit Flurförderzeugen kennenlernen, wodurch die Unfallgefahr vermindert werden kann.
Die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer besteht aus drei Stufen:
- Stufe 1: Allgemeine Ausbildung (Erwerb des Fahrausweises)
- Stufe 2: Zusatzausbildung (für bestimmte Staplerarten)
- Stufe 3: Betriebliche Ausbildung (Einweisung und Unterweisung)
Sowohl der theoretische als auch der praktische Teil endet mit einer Prüfung.
Nach Bestehen der beiden Prüfungsteile erhalten die Fahrer eine Teilnahmebescheinigung über die Ausbildung und den Fahrausweis für Flurförderzeuge.
Wir bilden auf allen Stufen aus.

SCHULUNGSTERMINE
auf Anfrage
Die Schulung kann bei uns vor Ort, aber auch direkt in Ihrem Betrieb durchgeführt werden.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für eine Inhouse-Schulung.
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