Sprengstoffrecht
Fachkundelehrgänge nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG)
Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen unterliegt den Vorgaben des Sprengstoffgesetzes (SprengG).
- persönliche Zuverlässigkeit (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
- mindestens 21 Jahre
- persönliche Eignung
- Fachkundenachweis
Die notwendige Fachkunde wird in der Regel in einem staatlich anerkannten Lehrgang erworben und mit einer behördlichen Prüfung abgeschlossen.
Pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen
Kategorie P1 und P2
Grundlehrgang Aufbewahren und Verbringen
Reinigung von (Raum-) Schießanlagen
Grundlehrgang für das Abbrennen von Feuerwerken
Pyrotechnische Gegenstände F1, F2, F3 und T1
Pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen
Unser Grundlehrgang für den Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Sicherheitseinrichtungen (P1/P2) ist für folgende Bereiche relevant:
- pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen in Fahrzeugen (z. B. zum Erproben und Vernichten von Airbag- und Gurtstraffereinheiten)
- pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen in technischen Anlagen*
- pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen und ausgewählte Explosivstoffe in der Luft- und Raumfahrttechnik*
- sonstige pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke*
Hierbei wird die Fachkunde für das Aufbewahren, Verbringen, Verwenden, Vernichten sowie für den Verkehr vermittelt und beinhaltet die für die Weiterbildung benötigten Zünd- bzw. Anzündmittel.
* Lehrgangsdauer jeweils drei Tage – setzen Sie sich für Termine einfach mit uns in Verbindung.
Hinweis: Zudem gibt es extra für den Bereich Airbag und Gurtstraffer eine eingeschränkte Fachkunde nach § 4 Absatz 2 der 1. SprengV (z. B. für Mitarbeiter in Werkstätten). Diese kann unter erleichterten Bedingungen erworben werden, berechtigt aber nur zu bestimmten Arbeiten mit P1-Gegenständen.
Gerne beraten wir Sie dazu in einem persönlichen Gespräch.
Diese Schulung führen wir auch gerne direkt in Ihrem Betrieb durch.
SCHULUNGSTERMINE
Pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen in Fahrzeugen
29.10. – 30.10.2024
25.02. – 26.02.2025
17.06. – 18.06.2025
04.11. – 05.11.2025
Anmeldung Grundlehrgang pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen P1 und P2
Grundlehrgang für das Aufbewahren und Verbringen
Grund- und Wiederholungslehrgang für das Aufbewahren und Verbringen sowie das Transportieren, Überlassen und die Empfangnahme innerhalb der Betriebsstätte
Dieser Lehrgang richtet sich hauptsächlich an Personen, die explosionsgefährliche Stoffe verbringen (auf öffentlichen Straßen transportieren möchten), sowie ferner an Lagerverwalter und an Pulverhändler.
Hinweis: *Dieser Lehrgang ist mit unserem Aufbaukurs Klasse 1 für Gefahrgutfahrer kombinierbar.
Die Inhaber eines entsprechenden Befähigungsscheins müssen innerhalb von fünf Jahren einen entsprechenden Wiederholungslehrgang besuchen, wozu sich dieser Grundlehrgang ebenfalls eignet. Außerdem kann der Wiederholungslehrgang mit unserer Auffrischung für Gefahrgutfahrer kombiniert werden. Eine eigene Terminvereinbarung für den Wiederholungslehrgang ist ebenfalls möglich – sprechen Sie uns einfach darauf an!
SCHULUNGSTERMINE
Grundlehrgang für das Aufbewahren und Verbringen
06.11.2024
02.04.2025
22.07.2025
30.10.2025
Anmeldung Grund- und Wiederholungslehrgang für das Aufbewahren und Verbringen
Grundlehrgang für die gewerbliche Reinigung
Grundlehrgang für die gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen inkl. dem Aufbewahren, Verbringen und Vernichten sowie den Transport, das Überlassen und die Empfangnahme von unverbrannten Treibladungspulverrückständen innerhalb der Betriebsstätte, die bei der Reinigung von Schießanlagen anfallen.
SCHULUNGSTERMINE
Gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen
07.11. – 08.11.2024
12.03. – 13.03.2025
10.07. – 11.07.2025
13.11. – 14.11.2025
Anmeldung Grundlehrgang für die gewerbliche Reinigung
Grundlehrgang für das Abbrennen von Feuerwerken
Pyrotechnische Gegenstände F1, F2, F3 und T1
Grundlehrgang für den Umgang (Verwenden, Aufbewahren, Verbringen, Vernichten und innerhalb der Betriebsstätte Transport, überlassen und Empfangnahme) sowie den Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie T1, F1, F2 (inklusive Gegenstände nach §20 Absatz 4 der 1. SprengV) und F3 sowie den zugehörigen Anzündmitteln.
Dieser Lehrgang richtet sich an Personen, welche Feuerwerke abbrennen möchten (ausgenommen Kategorie F4). Die Fachkunde wird dabei für den gewerblichen Bereich (§7 SprengG – Erlaubnis und §20 SprengG – Befähigungsschein) und den nichtgewerblichen Bereich (§27 SprengG – Erlaubnis) bestätigt.
Es werden keine Helferscheine benötigt. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) nach § 34 Absatz 2 der 1. SprengV, die nicht älter als 1 Jahr sein darf.
SCHULUNGSTERMINE
Grundlehrgang für das Abbrennen von Feuerwerken
11.11. – 12.11.2024
13.02. – 14.02.2025
03.04. – 04.04.2025
18.09. – 19.09.2025
06.11. – 07.11.2025