Sprengstoffrecht

Fachkundelehrgänge nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG)

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Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen unterliegt den Vorgaben des Sprengstoffgesetzes (SprengG).

Außer in wenigen Ausnahmen gilt laut § 7 SprengG, dass ein Unternehmen, das gewerbsmäßig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, eine behördliche Erlaubnis hat. Ferner schreibt es in den meisten Fällen vor, dass sowohl Personen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, als auch Verantwortliche einen Befähigungsschein nach § 20 SprengG besitzen. Die Ausstellung eines Befähigungsscheines ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
  • persönliche Zuverlässigkeit (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
  • mindestens 21 Jahre
  • persönliche Eignung
  • Fachkundenachweis

Die notwendige Fachkunde wird in der Regel in einem staatlich anerkannten Lehrgang erworben und mit einer behördlichen Prüfung abgeschlossen.

Wir bieten für verschiedene Bereiche staatlich anerkannte Lehrgänge zum Erwerb der notwendigen Fachkunde an. Für die Teilnahme an diesen Lehrgängen müssen Sie eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Verordnung des Sprengstoffgesetzes vorlegen. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung dieser Bescheinigung durch die zuständige Behörde in der Regel ca. sechs bis acht Wochen dauert. Die Bescheinigung ist ab Ausstellung ein Jahr gültig. Wir beraten Sie gerne, ob Sie für Ihre Tätigkeit einen Befähigungsschein nach § 20 SprengG benötigen, und freuen uns auf Ihren Anruf, um die Fragen zu diesem komplexen Thema zu klären.

Pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen

Kategorie P1 und P2

Unser Grundlehrgang für den Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Sicherheitseinrichtungen (P1/P2) ist für folgende Bereiche relevant:

  • pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen in Fahrzeugen (z. B. zum Erproben und Vernichten von Airbag- und Gurtstraffereinheiten)
  • pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen in technischen Anlagen*
  • pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen und ausgewählte Explosivstoffe in der Luft- und Raumfahrttechnik*
  • sonstige pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke*

Hierbei wird die Fachkunde für das Aufbewahren, Verbringen, Verwenden, Vernichten sowie für den Verkehr vermittelt und beinhaltet die für die Weiterbildung benötigten Zünd- bzw. Anzündmittel.
* Lehrgangsdauer jeweils drei Tage – setzen Sie sich für Termine einfach mit uns in Verbindung.

Hinweis: Zudem gibt es extra für den Bereich Airbag und Gurtstraffer eine eingeschränkte Fachkunde nach § 4 Absatz 2 der 1. SprengV (z. B. für Mitarbeiter in Werkstätten). Diese kann unter erleichterten Bedingungen erworben werden, berechtigt aber nur zu bestimmten Arbeiten mit P1-Gegenständen.

Gerne beraten wir Sie dazu in einem persönlichen Gespräch.
Diese Schulung führen wir auch gerne direkt in Ihrem Betrieb durch.

Lehrgang Pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen

SCHULUNGS­TERMINE

Pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen in Fahrzeugen

29.10. – 30.10.2024

25.02. – 26.02.2025

17.06. – 18.06.2025

04.11. – 05.11.2025

Anmeldung Grundlehrgang pyrotechnische Sicherheits­einrichtungen P1 und P2

Es handelt sich um ausfüllbare PDF-Dokumente, die Sie uns ganz unkompliziert per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen können. Berücksichtigt werden nur schriftliche Anmeldungen inkl. Unterschrift! Eine reine Onlinebuchung bzw. -anmeldung ist aus diesem Grund nicht möglich. Preise und AGB sind in den Formularen enthalten.

Grundlehrgang für das Aufbewahren und Verbringen

(und Wiederholungslehrgang)

Grund- und Wiederholungslehrgang für das Aufbewahren und Verbringen sowie das Transportieren, Überlassen und die Empfangnahme innerhalb der Betriebsstätte

Dieser Lehrgang richtet sich hauptsächlich an Personen, die explosionsgefährliche Stoffe verbringen (auf öffentlichen Straßen transportieren möchten), sowie ferner an Lagerverwalter und an Pulverhändler.

Hinweis: *Dieser Lehrgang ist mit unserem Aufbaukurs Klasse 1 für Gefahrgutfahrer kombinierbar.

Die Inhaber eines entsprechenden Befähigungsscheins müssen innerhalb von fünf Jahren einen entsprechenden Wiederholungslehrgang besuchen, wozu sich dieser Grundlehrgang ebenfalls eignet. Außerdem kann der Wiederholungslehrgang mit unserer Auffrischung für Gefahrgutfahrer kombiniert werden. Eine eigene Terminvereinbarung für den Wiederholungslehrgang ist ebenfalls möglich – sprechen Sie uns einfach darauf an!

Lehrgang Aufbewahren und Verbringen von Sprengstoff

SCHULUNGS­TERMINE

Grundlehrgang für das Aufbewahren und Verbringen

06.11.2024

02.04.2025

22.07.2025

30.10.2025

Anmeldung Grund- und Wiederholungs­lehrgang für das Aufbewahren und Verbringen

Es handelt sich um ausfüllbare PDF-Dokumente, die Sie uns ganz unkompliziert per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen können. Berücksichtigt werden nur schriftliche Anmeldungen inkl. Unterschrift! Eine reine Onlinebuchung bzw. -anmeldung ist aus diesem Grund nicht möglich. Preise und AGB sind in den Formularen enthalten.

Grundlehrgang für die gewerbliche Reinigung

von (Raum-) Schießanlagen

Grundlehrgang für die gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen inkl. dem Aufbewahren, Verbringen und Vernichten sowie den Transport, das Überlassen und die Empfangnahme von unverbrannten Treibladungspulverrückständen innerhalb der Betriebsstätte, die bei der Reinigung von Schießanlagen anfallen.

Dieser Lehrgang richtet sich an Personen, die Schießanlagen reinigen, auf denen sich Reste von Treibladungspulver (z. B. Schwarz- oder NC-Pulver) befinden. Diese Schulung können wir auch direkt in ihrem Betrieb durchführen. Gerne beraten wir Sie dazu in einem persönlichen Gespräch.
Grundlehrgang für die gewerbliche Reinigung von Schießanlagen

SCHULUNGS­TERMINE

Gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen

07.11. – 08.11.2024

12.03. – 13.03.2025

10.07. – 11.07.2025

13.11. – 14.11.2025

Anmeldung Grundlehrgang für die gewerbliche Reinigung

Es handelt sich um ausfüllbare PDF-Dokumente, die Sie uns ganz unkompliziert per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen können. Berücksichtigt werden nur schriftliche Anmeldungen inkl. Unterschrift! Eine reine Onlinebuchung bzw. -anmeldung ist aus diesem Grund nicht möglich. Preise und AGB sind in den Formularen enthalten.

Grundlehrgang für das Abbrennen von Feuerwerken

Pyrotechnische Gegenstände F1, F2, F3 und T1

Grundlehrgang für den Umgang (Verwenden, Aufbewahren, Verbringen, Vernichten und innerhalb der Betriebsstätte Transport, überlassen und Empfangnahme) sowie den Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie T1, F1, F2 (inklusive Gegenstände nach §20 Absatz 4 der 1. SprengV) und F3 sowie den zugehörigen Anzündmitteln.

Dieser Lehrgang richtet sich an Personen, welche Feuerwerke abbrennen möchten (ausgenommen Kategorie F4). Die Fachkunde wird dabei für den gewerblichen Bereich (§7 SprengG – Erlaubnis und §20 SprengG – Befähigungsschein) und den nichtgewerblichen Bereich (§27 SprengG – Erlaubnis) bestätigt.

Es werden keine Helferscheine benötigt. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) nach § 34 Absatz 2 der 1. SprengV, die nicht älter als 1 Jahr sein darf.

Informationen zur notwendigen UB

SCHULUNGS­TERMINE

Grundlehrgang für das Abbrennen von Feuerwerken

11.11. – 12.11.2024

13.02. – 14.02.2025

03.04. – 04.04.2025

18.09. – 19.09.2025

06.11. – 07.11.2025

Anmeldung Grundlehrgang für das Abbrennen von Feuerwerken

Es handelt sich um ausfüllbare PDF-Dokumente, die Sie uns ganz unkompliziert per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen können. Berücksichtigt werden nur schriftliche Anmeldungen inkl. Unterschrift! Eine reine Onlinebuchung bzw. -anmeldung ist aus diesem Grund nicht möglich. Preise und AGB sind in den Formularen enthalten.