Informationen, Schulungen, Termine & Formulare
Klicken Sie auf eines der Themen Felder um weitere Informationen, aktuelle Termine und zu den Formularen zu gelangen.Gefahrgut im Luftverkehr
(IATA-DGR)
Gefahrgutfahrer
Basiskurs für Gefahrgutfahrer (Stück- und Schüttgut)
Aufbaukurs Klasse 7
(radioaktive Stoffe)
Lehrgänge zum Gefahrgutbeauftragten
(IHK anerkannt)
Aufbaukurs Tank
für Gefahrgutfahrer
Auffrischung (Verlängerung)
für Gefahrgutfahrer
Auffrischung und Prüfungsvorbereitung
für Gefahrgutbeauftragte
Aufbaukurs Klasse 1
(explosive Stoffe)
Unterweisungen beauftragte Personen
für Gefahrgut nach Kapitel 1.3
Bei den IATA-DGR handelt es sich um die Gefahrgutvorschriften für den Luftverkehr (International Air Transport Association – Dangerous Goods Regulations)
ie IATA-DGR schreiben unter anderem vor, dass jeder an der Vorbereitung einer Gefahrgutsendung Beteiligte vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine Schulung entsprechend seiner Aufgaben absolviert haben muss. Dabei sind die Schulungen nach Tätigkeitsbereichen unterteilt.
Nach erfolgreicher Teilnahme an einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannten Grundschulung, erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat als Nachweis über die erlangte Qualifikation mit einer Gültigkeit von 24 Monaten.
Bis zu drei Monate vor Ablauf des Zertifikates muss verpflichtend eine vom LBA anerkannte Wiederholungsschulung (Refresher) besucht werden, damit das Zertifikat die Gültigkeit behält und um 24 Monate verlängert wird. Ebenso werden dadurch die Kenntnisse auf dem aktuellen Stand gehalten.
Wird vor Ablauf des Zertifikates keine Wiederholungsschulung besucht, verliert das Zertifikat mit Ablauf seine Gültigkeit. Um dann wieder ein gültiges Zertifikat zu erlangen, muss erneut eine Grundschulung absolviert werden. Alternativ kann anstatt der Wiederholungsschulung auch eine Grundschulung besucht werden um das Zertifikat zu verlängern.
Die beteiligten Personen werden für ihren jeweiligen Aufgabenbereich geschult. Dabei können im Bereich von Personal, welches für die Vorbereitung von Gefahrgutsendungen verantwortlich ist, zwei Gruppen unterschieden werden.
Versender (Modul A – früher PK1) sind: Versender und Personen, die die Versenderpflichten wahrnehmen, einschließlich Personal von Luftfahrtunternehmen, die als Versender handeln, und Personal von Luftfahrtunternehmen, die gefährliche Güter als Dienstfracht/Dienstpost bereitstellen.
Verpacker (Modul B – früher PK2) sind: Personen, die gefährliche Güter für den Lufttransport verpacken.
Gerne sind wir dabei behilflich, die für Sie richtige Schulung ausfindig zu machen. Bitte setzen Sie sich dafür mit uns in Verbindung.

Wir bieten vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannte Schulungen für folgende Bereiche an:
Modul A – Versender (Grundschulung und Wiederholungsschulung)
Modul B – Verpacker (Grundschulung und Wiederholungsschulung)
Dabei sind die offenen Schulungen zunächst für alle Klassen (ausgenommen Klasse 7 – radioaktive Stoffe). Bei Bedarf können wir auch gerne eine Schulung inklusive Klasse 7 anbieten.
Schulung für biologische Stoffe und Trockeneis:
Ferner können wir auch eine LBA-anerkannte Schulung speziell nur für die UN 3373 (Biologischer Stoff, Kategorie B) und UN 1845 (Trockeneis) anbieten. Diese dauert 1 Tag und schließt mit einem LBA-anerkannten Zertifikat ab.
Gerne erstellen wir Ihnen für diese Schulung auf Anfrage ein spezielles Angebot. Ebenso bieten wir Ihnen auch gerne auf Anfrage unsere Schulungen Inhouse an.
Schulungstermine
Grundlehrgang Versender Modul A
Grundlehrgang Verpacker Modul B
ohne Klasse 7 (radioaktive Stoffe)
Versender – 08.05.2023 – 10.05.2023
Verpacker – 08.05.2023 – 09.05.2023
Versender – 10.07.2023 – 12.07.2023
Verpacker – 10.07.2023 – 11.07.2023
Versender – 12.09.2023 – 14.09.2023
Verpacker – 12.09.2023 – 13.09.2023
Versender – 27.11.2023 – 29.11.2023
Verpacker – 27.11.2023 – 28.11.2023
Wiederholungslehrgang Versender Modul A
Wiederholungslehrgang Verpacker Modul B
ohne Klasse 7 (radioaktive Stoffe)
08.05.2023 – 09.05.2023
12.06.2023 – 13.06.2023
10.07.2023 – 11.07.2023
12.09.2023 – 13.09.2023
25.10.2023 – 26.10.2023
27.11.2023 – 28.11.2023
Anmeldung Schulung nach IATA-DGR (Luftverkehr)
Es handelt sich um ausfüllbare pdf-Dokumente. Lassen Sie uns diese bitte per Post, Fax oder E-Mail zukommen, da wir nur schriftliche Anmeldungen (mit Unterschrift) berücksichtigen können. Eine Online Buchung/Anmeldung bieten wir nicht an. Preise und die AGB finden Sie ebenfalls im Formular.
Bevor eine Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten erfolgen kann, muss ein IHK anerkannter Grundlehrgang und eine schriftliche Prüfung vor der IHK absolviert werden.
Nach Besuch des Grundlehrganges und erfolgreicher Prüfung erteilt die IHK dann einen entsprechenden Schulungsnachweis. Der Schulungsnachweis hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
Die Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten kann dabei für folgende Verkehrsträger absolviert werden:
- Straßenverkehr
- Eisenbahnverkehr
- Binnenschiffsverkehr
- Seeschiffsverkehr
Die Schulung für den ersten Verkehrsträger (üblicherweise Straßenverkehr) umfasst 30 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten). Die Ergänzungsschulung umfasst je Verkehrsträger dann 10 UE. Ohne gültigen Schulungsnachweis der IHK darf die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter nicht ausgeführt werden. Diese Regelung gilt auch für Unternehmer, die die Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten selbst ausüben wollen. Alternativ können wir auch einen externen Gefahrgutbeauftragten stellen.
Info: Sie haben auch die Möglichkeit einen externen Beauftragten zu bestellen.

Schulungstermine
Grundlehrgang zum Gefahrgutbeauftragten im Straßenverkehr – Binnenschiffsverkehr, Seeschiffsverkehr und Eisenbahnverkehr.
Seeschiffsverkehr – 27.04.2023
Eisenbahnverkehr – 28.04.2023
Binnenschiffsverkehr – auf Anfrage
Straßenverkehr 09.10.2023 – 11.10.2023
Seeschiffsverkehr – 12.10.2023
Eisenbahnverkehr – 13.10.2023
Anmeldung Schulung "Gefahrgutbeauftragte"
Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte gilt jeweils 5 Jahre ab der bestandenen Prüfung.
Für die Verlängerung um weitere 5 Jahre muss eine schriftliche Prüfung bei der IHK abgelegt werden. Wir bieten ihnen eine gezielte Vorbereitung auf die Verlängerungsprüfung an. Dadurch haben Sie folgende Vorteile:
- Überblick über die aktuellen Änderungen im Gefahrgutrecht
- Auffrischung im Bereich Aufbau und Handhabung des Regelwerkes
- Aktueller Einblick in den Prüfungsablauf
- Überblick über die Aufteilung der Punktevergabe in der Prüfung
Besonders wenn man nur wenig mit dem Gefahrgutrecht arbeitet oder nur bestimmte Bereiche in der täglichen Arbeit berücksichtigen muss, empfiehlt es sich, diese gezielte Vorbereitung zu besuchen, da viele bereits einmal erworbene Kenntnisse aufgefrischt und auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Die Fortbildung besteht bei uns aus zwei Tagen:
1. Tag: Auffrischung und Neuerungen Straße (ADR) mit Prüfungsvorbereitung
2. Tag: Auffrischung und Neuerungen Eisenbahn (RID) und Seeverkehr (IMDG-Code) mit Prüfungsvorbereitung
Es können beide Tage oder auch nur einzelne Tage besucht werden.
Info: Sie haben auch die Möglichkeit einen externen Beauftragten zu bestellen.

Schulungstermine
Auffrischung und Prüfungsvorbereitung für Gefahrgutbeauftragte:
Straßenverkehr 18.09.2023
Seeverkehr & Eisenbahn 19.09.2023
Anmeldung Auffrischung und Prüfungsvorbereitung
Es handelt sich um ausfüllbare pdf-Dokumente. Lassen Sie uns diese bitte per Post, Fax oder E-Mail zukommen, da wir nur schriftliche Anmeldungen (mit Unterschrift) berücksichtigen können. Eine Online Buchung/Anmeldung bieten wir nicht an. Preise und die AGB finden Sie ebenfalls im Formular.
Fahrer, die gefährliche Güter in Versandstücken oder als lose Schüttung transportieren wollen, benötigen dafür eine ADR-Schulungsbescheinigung mit Basiskurs für Gefahrgutfahrer, wenn dabei die Kleinmengenregelung nach 1.1.3.6 ADR (1.000 Gefahrpunkte-Regel) überschritten wird.
Für die Beförderung von explosiven Stoffen, radioaktiven Stoffen und Tanktransporten wird jeweils ggf. ein zusätzlicher Aufbaukurs benötigt.
In den Basiskursen werden die Fahrer mit den von den Stoffen ausgehenden Gefahren, den rechtlichen Vorschriften und dem richtigen Verhalten nach einem Unfall bei der Gefahrgutbeförderung vertraut gemacht.
Die Schulung dauert 2,5 Tage. Direkt im Anschluss an die Schulung findet eine schriftliche Prüfung durch die IHK statt. Nach bestandener Prüfung erhält der Fahrer durch die IHK die ADR-Schulungsbescheinigung ausgestellt.

Schulungstermine
Basiskurs für Gefahrgutfahrer (Stück- und Schüttgut)
16.06.2023 von 18.30 – 21.15 Uhr
17.06.2023 von 08.30 – 15.30 Uhr
24.06.2023 von 08.30 – 15.30 Uhr
20.10.2023 von 18.30 – 21.15 Uhr
21.10.2023 von 08.30 – 15.30 Uhr
28.10.2023 von 08.30 – 15.30 Uhr
Anmeldung Basiskurs für Gefahrgutfahrer
Es handelt sich um ausfüllbare pdf-Dokumente. Lassen Sie uns diese bitte per Post, Fax oder E-Mail zukommen, da wir nur schriftliche Anmeldungen (mit Unterschrift) berücksichtigen können. Eine Online Buchung/Anmeldung bieten wir nicht an. Preise und die AGB finden Sie ebenfalls im Formular.
Fahrer, die gefährliche Güter in Tankfahrzeugen, Tanks oder MEMU transportieren wollen, benötigen eine ADR-Schulungsbescheinigung über einen Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer.
In diesem Kurs werden die Fahrer mit den speziellen Regelungen zum Tanktransport sowie den Grundlagen der Tankfahrzeugtechnik vertraut gemacht.
Ein Aufbaukurs Tank ist erforderlich bei:
- Transport von Gefahrgut in Tankfahrzeugen mit festverbundenem Tank über 1.000 Liter Fassungsraum
- Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1.000 Litern
- Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) mit einem
- Einzelfassungsraum von jeweils mehr als 3.000 Litern
- Batteriefahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1.000 Litern
Die Schulung dauert 1,5 Tage. Direkt im Anschluss an die Schulung erfolgt eine schriftliche Prüfung durch die IHK.
Voraussetzung für den Besuch des Aufbaukurses ist die erfolgreiche Teilnahme am Basiskurs für Gefahrgutfahrer bzw. der Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung.

Schulungstermine
Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer
auf Anfrage
Anmeldung Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer
Es handelt sich um ausfüllbare pdf-Dokumente. Lassen Sie uns diese bitte per Post, Fax oder E-Mail zukommen, da wir nur schriftliche Anmeldungen (mit Unterschrift) berücksichtigen können. Eine Online Buchung/Anmeldung bieten wir nicht an. Preise und die AGB finden Sie ebenfalls im Formular.
Fahrer, die explosive Stoffe (Klasse 1) befördern wollen, benötigen eine ADR-Schulungsbescheinigung über einen Aufbaukurs Klasse 1 für Gefahrgutfahrer, wenn die beförderten Mengen über der Kleinmengenregelung nach 1.1.3.6 ADR liegen.
In diesem Kurs werden die Fahrer mit den speziellen Regelungen zum Transport von explosiven Stoffen vertraut gemacht. Die Schulung dauert 1 Tag. Direkt im Anschluss an die Schulung erfolgt eine schriftliche Prüfung durch die IHK.
Voraussetzung für den Besuch des Aufbaukurses ist die erfolgreiche Teilnahme am Basiskurs für Gefahrgutfahrer bzw. der Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung.

Schulungstermine
Aufbaukurs Klasse 1 (explosive Stoffe)
29.06.2023 von 08.30 – 15.30 Uhr
09.11.2023 von 08.30 – 15.30 Uhr
Anmeldung Aufbaukurs Klasse 1
Es handelt sich um ausfüllbare pdf-Dokumente. Lassen Sie uns diese bitte per Post, Fax oder E-Mail zukommen, da wir nur schriftliche Anmeldungen (mit Unterschrift) berücksichtigen können. Eine Online Buchung/Anmeldung bieten wir nicht an. Preise und die AGB finden Sie ebenfalls im Formular.
Fahrer, die radioaktive Stoffe (Klasse 7) befördern wollen, benötigen eine ADR-Schulungsbescheinigung über einen Aufbaukurs Klasse 7 für Gefahrgutfahrer.
In diesem Kurs werden die Fahrer mit den speziellen Regelungen zum Transport von radioaktiven Stoffen vertraut gemacht.
Die Schulung dauert 1 Tag. Direkt im Anschluss an die Schulung erfolgt eine schriftliche Prüfung durch die IHK.
Voraussetzung für den Besuch des Aufbaukurses ist die erfolgreiche Teilnahme am Basiskurs für Gefahrgutfahrer bzw. der Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung.

Schulungstermine
Aufbaukurs Klasse 7 (radioaktive Stoffe)
08.11.2023 von 08.30 – 15.30 Uhr
Anmeldung Aufbaukurs Klasse 7
Es handelt sich um ausfüllbare pdf-Dokumente. Lassen Sie uns diese bitte per Post, Fax oder E-Mail zukommen, da wir nur schriftliche Anmeldungen (mit Unterschrift) berücksichtigen können. Eine Online Buchung/Anmeldung bieten wir nicht an. Preise und die AGB finden Sie ebenfalls im Formular.
Fahrer, die eine ADR-Schulungsbescheinigung besitzen, müssen alle 5 Jahre an einer anerkannten Auffrischungsschulung (Fortbildung) teilnehmen und eine schriftliche Prüfung vor der IHK ablegen, damit die ADR-Schulungsbescheinigung durch die IHK um weitere 5 Jahre verlängert werden kann.
In diesem Kurs werden die Fahrer mit den gesetzlichen Neuerungen im Gefahrgutrecht, dem Umgang mit Gefahrgut und dem richtigen Verhalten nach einem Unfall vertraut gemacht.
Die Schulung dauert 1,5 Tage. Direkt im Anschluss an die Schulung erfolgt eine schriftliche Prüfung durch die IHK.
Voraussetzung für den Besuch der Auffrischungsschulung (Fortbildung) ist die Vorlage einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung (egal welcher Klassen).
Die Auffrischung (Fortbildung) kann dabei bis zu einem Jahr vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung gemacht werden ohne dadurch zeitliche Nachteile zu erlangen.
Aktuell: Der ADR-Schein gilt nun auch als ein Modul im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifizierung (Ziffer 95).

Schulungstermine
Auffrischung (Verlängerung) für Gefahrgutfahrer
05.05.2023 von 18.00 – 21.15 Uhr
06.05.2023 von 08.30 – 15.30 Uhr
30.06.2023 von 18.00 – 21.15 Uhr
01.07.2023 von 08.30 – 15.30 Uhr
22.09.2023 von 18.00 – 21.15 Uhr
23.09.2023 von 08.30 – 15.30 Uhr
17.11.2023 von 18.00 – 21.15 Uhr
18.11.2023 von 08.30 – 15.30 Uhr
Anmeldung Auffrischung für Gefahrgutfahrer
Es handelt sich um ausfüllbare pdf-Dokumente. Lassen Sie uns diese bitte per Post, Fax oder E-Mail zukommen, da wir nur schriftliche Anmeldungen (mit Unterschrift) berücksichtigen können. Eine Online Buchung/Anmeldung bieten wir nicht an. Preise und die AGB finden Sie ebenfalls im Formular.
Alle Mitarbeiter die mit Gefahrgut umgehen, müssen nach Kapitel 1.3 der entsprechenden Regelwerke ADR/RID/ADN oder auch IMDG-Code entsprechend der Tätigkeit unterwiesen worden sein.
Diese Unterweisung muss vor der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Das gilt insbesondere für die jeweils verantwortlichen Führungskräfte der jeweiligen Unternehmensbereiche – beauftragte Personen im Sinne des § 9 OwiG.
Dabei muss diese Unterweisung nach Kapitel 1.3 folgende Bestandteile beinhalten:
- Allgemeines Sicherheitsbewusstsein (Überblick über die allgemeinen Bestimmungen beim Gefahrguttransport)
- Aufgabenbezogene Unterweisung
- Sicherheitsunterweisung (Handhabung, Gefahren, Verhalten in Notfällen)
- Sicherungsvorschriften nach Kapitel 1.10 ADR/RID/ADN und Kapitel 1.4 IMDG-Code
Die Unterweisung muss Dokumentiert nachgewiesen werden. Wir bieten zugeschnittene Unterweisungen für ihr Personal an. Dabei behandeln wir die in Kapitel 1.3 aufgeführten Inhalte und die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Schulungsinhalte.

Schulungstermine
Da die Unterweisung auf den Aufgabenbereich der Mitarbeiter abgestimmt sein muss, erstellen wir ihnen gerne auf Anfrage ein entsprechendes Angebot.
Dabei kann die Schulung bei uns oder direkt bei ihnen im Betrieb durchgeführt werden.
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