Leistungen die Sie bei uns buchen können
Klicken Sie auf eines der Themen Felder um weitere Informationen zu den Dienstleistungen zu erhalten.Arbeitsschutz
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutz
Brandschutzbeauftragter
Datenschutz
Datenschutzbeauftragter
Gefahrgut
Gefahrgutbeauftragter
Unternehmen haben aufgrund der bestehenden rechtlichen Vorgaben vielseitige Anforderungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erfüllen.
Bis auf wenige Ausnahmen, schreibt der Gesetzgeber die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) durch den Unternehmer vor.
Wir bieten ihnen die Stellung an einer Fachkraft für Arbeitssicherheit an oder unterstützen Sie auch gerne außerhalb einer entsprechenden Bestellung mit unserer Expertise. Der Umfang sowie die Themenbereiche für unsere Unterstützung können dabei individuell mit uns vereinbart werden.
Beispiele für unsere Dienstleistungen:
- Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur)
- Schulung der Sicherheitsbeauftragten
- Vermittlung eines Betriebsmediziners
- Analyse und Optimierung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Durchführen von jährlichen Unterweisungen
- Untersuchung von Arbeitsunfällen
- Durchführung von Messungen (z.B. Schall, Licht)
- Organisation von jährlichen Prüfungen (Regale, Tore,…)
- Unterstützung bei Anfragen der zuständigen Behörden

Da dieses Themengebiet sehr komplex ist, beraten wir Sie dazu gerne persönlich.
Besuchen Sie unsere Kontaktseite
Auf unserer Kontaktseite finden Sie alle notwendigen Informationen wie Telefonnummer und E-Mail Adresse für Ihre Anfragen.
Unternehmen haben zahlreiche brandschutzrechtliche Vorgaben zu erfüllen.
In bestimmten Fällen sehen die Vorschriften die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vor.
Wir bieten ihnen die Stellung eines externen fachkundigen Brandschutzbeauftragten an.
Ferner können wir Sie (auch außerhalb dieser gesetzlichen Bestellungspflicht) in folgenden Bereichen unterstützen:
- Analyse und Optimierung der betrieblichen Brandschutzorganisation
- Aufstellen und Fortschreibung der Brandschutzordnung
- Aus- und Fortbildung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer
- Durchführung von Brandschutzübungen
- Unterstützung bei Anfragen der zuständigen Behörden und Versicherungen
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung um Ihre speziellen Fragen zu klären.

Besuchen Sie unsere Kontaktseite
Auf unserer Kontaktseite finden Sie alle notwendigen Informationen wie Telefonnummer und E-Mail Adresse für Ihre Anfragen.
Die datenschutzrechtlichen Vorgaben aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind umfangreich und betreffen jedes Unternehmen.
Dabei schreiben die Vorschriften in bestimmten Fällen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor.
Wir bieten ihnen die Stellung eines fachkundigen externen Datenschutzbeauftragten an.
Dieser unterstützt Sie in folgenden Bereichen:
- Beratung des Unternehmers zu den rechtlichen Vorgaben
- Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben
- Aufstellung des Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Durchführung der Datenschutz-Folgeabschätzung
- Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde oder Betroffene
Ferner können wir Sie auch beim Aufbau und der Optimierung ihres betrieblichen Datenschutzes unterstützen, wenn Sie der Bestellungspflicht nicht unterliegen. Da dieses Themengebiet sehr komplex ist, beraten wir Sie dazu gerne persönlich.

Besuchen Sie unsere Kontaktseite
Auf unserer Kontaktseite finden Sie alle notwendigen Informationen wie Telefonnummer und E-Mail Adresse für Ihre Anfragen.
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten (GB) vor, wenn ein Unternehmen am Gefahrguttransport beteiligt ist. Nur in wenigen definierten Ausnahmefällen muss das Unternehmen keinen GB bestellen.
Sollten Sie einen GB benötigen, kann dies ein interner Mitarbeiter sein oder ein externer Dienstleister. Wir bieten Ihnen die Stellung eines externen Gefahrgutbeauftragen an.
Dies hat für Ihr Unternehmen folgende Vorteile:
- Wir überwachen die Einhaltung der Vorgaben und weisen Sie auf rechtliche Änderungen hin
- Sie haben einen qualifizierten Ansprechpartner für Gefahrgutfragen
- Sie haben einen unabhängigen Berater der nicht “betriebsblind” ist
- Sie müssen nicht alle 5 Jahre wieder eine Prüfung vor der IHK ablegen
- Wir erstellen die notwendigen Dokumentationen nach GbV
Gerne beraten wir Sie bei Fragen bezüglich der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten. Auch außerhalb der Bestellungspflicht beraten wir Sie gerne bei Fragen zum Gefahrguttransport.

Besuchen Sie unsere Kontaktseite
Auf unserer Kontaktseite finden Sie alle notwendigen Informationen wie Telefonnummer und E-Mail Adresse für Ihre Anfragen.