Leistungen
Leistungen, die Sie bei uns buchen können
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Arbeitsschutz
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutz
Brandschutzbeauftragter
Gefahrgut
Gefahrgutbeauftragter
Arbeitsschutz
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur)
Unternehmen haben aufgrund der bestehenden rechtlichen Vorgaben vielseitige Anforderungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erfüllen.
Bis auf wenige Ausnahmen schreibt der Gesetzgeber die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) durch den Unternehmer vor.
Wir stellen Ihnen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, unterstützen Sie aber auch gerne davon losgelöst mit unserer Expertise. Wir vereinbaren mit Ihnen Umfang und Themenbereiche unserer Unterstützung – individuell auf Ihren Bedarf zugeschnitten.
Beispiele für unsere Dienstleistungen:
- Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur)
- Schulung der Sicherheitsbeauftragten
- Vermittlung eines Betriebsmediziners
- Analyse und Optimierung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Durchführung von jährlichen Unterweisungen
- Untersuchung von Arbeitsunfällen
- Durchführung von Messungen (z. B. Schall, Licht …)
- Organisation von jährlichen Prüfungen (Regale, Tore …)
- Unterstützung bei Anfragen der zuständigen Behörden
Da dieses Themengebiet sehr komplex ist, beraten wir Sie dazu gerne persönlich.
Besuchen Sie unsere Kontakt-Seite!
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen für Ihre Anfrage.
Brandschutz
Unternehmen haben zahlreiche brandschutzrechtliche Vorgaben zu erfüllen.
In bestimmten Fällen sehen die Vorschriften die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vor – gerne stellen wir Ihnen einen externen fachkundigen Brandschutzbeauftragten.
Ferner unterstützen können wir Sie auch außerhalb dieser gesetzlichen Bestellungspflicht in folgenden Bereichen:
- Analyse und Optimierung der betrieblichen Brandschutzorganisation
- Aufstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung
- Aus- und Fortbildung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer
- Durchführung von Brandschutzübungen
- Unterstützung bei Anfragen der zuständigen Behörden und Versicherungen
Haben Sie spezielle Fragen? Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung!
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Gefahrgut
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten (GB) vor, wenn ein Unternehmen am Gefahrguttransport beteiligt ist. Nur in wenigen definierten Ausnahmefällen dürfen Unternehmen darauf verzichten.
Sollten Sie einen GB benötigen, kann dies ein interner Mitarbeiter sein oder ein externer Dienstleister. Wir stellen Ihnen gerne einen externen Gefahrgutbeauftragen.
Dies hat für Ihr Unternehmen folgende Vorteile:
- Wir überwachen die Einhaltung der Vorgaben und weisen Sie auf rechtliche Änderungen hin
- Sie haben einen qualifizierten Ansprechpartner für Gefahrgutfragen
- Sie haben einen unabhängigen, nicht betriebsblinden Berater an Ihrer Seite
- Sie können darauf verzichten, alle fünf Jahre die entsprechende Prüfung vor der IHK abzulegen
- Wir erstellen für Sie die notwendigen Dokumentationen nach GbV
Gerne beraten wir Sie bezüglich der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten, und auch außerhalb der Bestellungspflicht stehen wir Ihnen gerne bei Fragen zum Gefahrguttransport zur Verfügung.
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